Wichtige Regelung im Telekolleg
Bei Kollegiaten, die eine mindestens einjährige Fachschule mit staatlicher
Abschlussprüfung oder eine Fachakademie erfolgreich abgeschlossen oder
eine Meisterprüfung nach den Bestimmungen des BBiG oder der
Handwerksordnung oder eine vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus
gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt haben,
beschränkt der Kolleggruppenleiter auf Antrag die Teilnahme am Kollegtag
und an den Prüfungen auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
Die so erworbene Fachhochschulreife gilt nur für den Freistaat Bayern. |